ESMA veröffentlicht ESEF-Leitlinien

Gemäß den Vorschriften der EU-Transparenzrichtlinie von 2013 sind Emittenten, die an einem geregelten Markt in der Europäischen Union gehandelt werden, verpflichtet, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlicht dazu fachliche Umsetzungsstandards zum ESEF und weitere hilfreiche Leitlinien. Diese enthalten klare Anweisungen für Abschlussersteller bei der Aufbereitung ihrer Abschlüsse im vereinheitlichten elektronischen Format.

Sofern der Jahresbericht eines Unternehmens einen IFRS-Konzernabschluss enthält, ist dieser mit XBRL-Etiketten zu kennzeichnen, wodurch die etikettierten Angaben strukturiert und maschinenlesbar gemacht werden. Dadurch wird zB die Analyse großer Mengen an Finanzinformationen ohne aufwändige manuelle Bearbeitung ermöglicht.

Die XBRL-Taxonomien können zudem Etiketten in mehreren Sprachen enthalten. Dadurch können Benutzer die nummerischen Informationen in den Abschlüssen untereinander vergleichen, auch wenn die Unternehmen ihre Abschlüsse in verschiedenen Sprachen erstellt haben.

Um eine strukturierte elektronische Berichterstattung mit XBRL zu ermöglichen, verwendet ESEF eine Erweiterung der von der IFRS-Stiftung herausgegebenen IFRS-Taxonomie.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024