EFRAG veröffentlicht eine positive Übernahmeempfehlung zur Interpretation IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“.
Im Juni 2017 wurde IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“ vom IASB herausgegeben, um klarzustellen, wie die Bestimmungen zu Ansatz und Bewertung des IAS 12 anzuwenden sind, wenn Unsicherheit hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht.
IFRIC 23 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.