Die Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Angabe von Sozial- und Umweltbelangen. Die Leitlinien sind nicht bindend und erweitern nicht den Umfang der derzeitigen Bestimmungen.
Die Leitlinien vervollständigen die bereits existierenden EU-Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (EU-Richtlinie 2014/95/EU).
Die vorgeschlagenen Leitlinien reflektieren die derzeitige Best Practice und die jüngsten Entwicklungen. Die Leitlinien sollen Unternehmen dabei unterstützen, relevante nichtfinanzielle Informationen in einer konsistenten und besser vergleichbaren Art anzugeben. Das Ziel ist, die Unternehmenstransparenz und –performance zu verbessern sowie Unternehmen anzuregen, einen nachhaltigen Ansatz zu verfolgen.
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