EFRAG veröffentlicht Konsultationspapier zu IFRS 16 „Leasingverhältnisse“

EFRAG veröffentlicht ein vorläufiges Konsultationspapier bezüglich der Übernahme des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ in der EU.

IFRS 16 ersetzt IAS 17. Der neue Standard sieht für den Leasingnehmer keine Unterscheidung in Operatives Leasing und Finanzierungsleasing mehr vor und fordert – von Ausnahmen abgesehen – von Leasingnehmern den Ausweis von Vermögen und Schulden für alle Leasingverhältnisse. Für den Leasinggeber bringt IFRS 16 keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zu IAS 17.

IFRS 16 ist erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

EFRAGs vorläufige Gesamteinschätzung ist, dass IFRS 16:

  • die qualitativen Merkmale (Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit, Verständlichkeit) erfüllt und bezüglich einer vorsichtigen Bilanzierung keine Zweifel bestehen;
  • dem True and Fair View Prinzip nicht widerspricht;
  • die Berichterstattung im Vergleich zu den bisherigen Standards und Interpretationen verbessern würde; und
  • nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen führen würde, trotz mangelnder Konvergenz mit dem äquivalenten US-GAAP Standard.

EFRAG hat außerdem eine vorläufige Beurteilung der Kosten und Vorteile aus der Anwendung von IFRS 16 vorgenommen, wobei EFRAG noch nicht beurteilt hat, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegen würde.

Während der Konsultationsperiode wird EFRAG an folgenden weiteren Inhalten arbeiten:

  • weitere Recherche bezüglich den Auswirkungen von IFRS 16 auf KMUs;
  • weitere Kontaktaufnahme mit Abschlussadressaten; und
  • Erlangung von Nachweisen und Input von einer in Auftrag gegebenen Studie zu den Auswirkungen von IFRS 16.

EFRAG erwartet, dass die weiteren Arbeiten wichtigen, zusätzlichen Input zur finalen Einschätzung, ob der Standard im allgemeinen, europäischen Interesse liegt, liefern werden.

EFRAG ermutigt Anwender, jegliche Meinungen zu teilen, die hinsichtlich einer Übernahmeempfehlung relevant sein können. Konkrete Angelegenheiten zu denen EFRAG Input einholen möchte, sind im Konsultationspapier hervorgehoben.

Rückmeldungen werden bis 8. Dezember 2016 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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