IASB veröffentlicht Änderungen zu IFRS 4

Das IASB veröffentlicht Änderungen zum bestehenden IFRS 4 „Versicherungsverträge“. Die Änderungen betreffen Bedenken, die im Zuge der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen geäußert wurden. Die Änderungen beinhalten Ergänzungen zu den bereits im April 2016 beschlossenen Aufschub- bzw Überlagerungsansatz. Einerseits dürfen Unternehmen, deren vorwiegende Tätigkeit im Versicherungsgeschäft liegt, im Rahmen des Aufschubansatzes die erstmalige Anwendung von IFRS 9 bis spätestens im Jahr 2021 aufschieben. Sie haben in diesem Fall bis zur Anwendung von IFRS 9 weiterhin IAS 39 „Finanzinstrumente: Bilanzierung“ anzuwenden. Andererseits besteht für die betroffenen Unternehmen durch den Überlagerungsansatz die Möglichkeit, die durch die erstmaligen Bewertung von Finanzvermögen nach IFRS 9 verursachte Volatilität nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) ausweisen.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024