4. COVID-19-Gesetzespaket
Das am 4.4.2020 in Kraft getretene 4. COVID-19-Gesetzespaket bringt Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Aufstellung und der Offenlegung von Jahresabschlüssen. In Art. 35 § 3a
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Das am 4.4.2020 in Kraft getretene 4. COVID-19-Gesetzespaket bringt Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Aufstellung und der Offenlegung von Jahresabschlüssen. In Art. 35 § 3a
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