Arbeitsgruppen

Das AFRAC erarbeitet Dokumente gemäß § 3 der Satzung des Vereins „Österreichisches Rechnungslegungskomitee“ (in der Folge kurz: AFRAC-Dokumente) in Arbeitsgruppen. Zu diesen Arbeitsgruppen haben alle AFRAC-Mitglieder und AFRAC-Ersatzmitglieder Zutritt, weiters interessierte Personen auf Antrag des AFRAC-Präsidiums oder des Arbeitsgruppenleiters, wenn sie eine schriftliche Verschwiegenheits­erklärung gemäß § 1 Abs. 3 der AFRAC-Geschäftsordnung abgegeben haben.

Interimsergebnisse

AFRAC-Arbeitsgruppen können Interimsergebnisse ihrer Arbeit veröffent­lichen. Interimsergebnisse dienen dazu, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Beratungen der betreffenden AFRAC-Arbeitsgruppe zu informieren. Es handelt sich weder um Diskussionspapiere noch um Entwürfe.

Für die Veröffentlichung genügt ein Beschluss der betreffenden AFRAC-Arbeitsgruppe mit einfacher Mehrheit. Die Veröffentlichung erfolgt auf der AFRAC-Website; im AFRAC-Newsletter wird auf die Veröffentlichung hingewiesen.

Fachveranstaltungen

AFRAC-Arbeitsgruppen können ihre Arbeiten in Fachveranstaltungen (z.B. Public Hearings, Round Tables) vorstellen und diskutieren. Dies kann vor und/oder nach der Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit geschehen und muss von der betreffenden AFRAC-Arbeitsgruppe mit einfacher Mehrheit sowie vom AFRAC-Präsidium einstimmig beschlossen werden. Auf solche Fachveranstaltungen wird auf der AFRAC-Website und im AFRAC-Newsletter hingewiesen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

AFRAC-Arbeitsgruppen müssen vor dem Beschluss eines AFRAC-Dokuments Stellungnahmen der Öffentlichkeit einholen, wenn dies nicht aus Termingründen unmöglich ist. Stellungnahmen können zu Diskussions­papieren und/oder zu Entwürfen eingeholt werden. Ein Diskussionspapier enthält grundsätzliche inhaltliche Überlegungen zu einem AFRAC-Dokument. Ein Entwurf enthält einen konkreten Textvorschlag für ein AFRAC-Dokument.

Das Diskussionspapier bzw. der Entwurf sowie dessen Veröffentlichung müssen von der betreffenden AFRAC-Arbeitsgruppe mit einfacher Mehrheit sowie vom AFRAC-Präsidium einstimmig beschlossen werden. Die Veröffentlichung erfolgt auf der AFRAC-Website; im AFRAC-Newsletter wird auf die Veröffentlichung hingewiesen. Die Frist für Stellungnahmen soll tunlichst 30 Tage nicht unterschreiten.

Die innerhalb der Frist einlangenden Stellungnahmen werden, soweit dies nicht unerwünscht ist, nach Ende der Frist auf der AFRAC-Website veröffentlicht; im AFRAC-Newsletter wird auf die Veröffentlichung hingewiesen. Die AFRAC-Arbeitsgruppe diskutiert die Stellungnahmen in ihrer weiteren Arbeit an dem AFRAC-Dokument.

Beschlussfassung und Veröffentlichung

AFRAC-Dokumente werden von der betreffenden AFRAC-Arbeitsgruppe mit einfacher Mehrheit sowie vom AFRAC gemäß § 15 der AFRAC-Geschäftsordnung beschlossen. Nach Beschluss werden diese Dokumente in Papierform und auf der AFRAC-Website veröffentlicht; im AFRAC-Newsletter wird auf die Veröffentlichung hingewiesen.