IASB ergänzt IFRS 9 um die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

Das IASB schließt die Phase zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten ab. Die neuen Vorschriften beheben das Problem der Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung, wenn Emittenten für die Bewertung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert optieren. Dieser Sachverhalt ist auch als Problem des eigenen Kreditrisikos bekannt.
Als Antwort auf die im Rahmen seines Konsultationsprozesses erhaltenen Rückmeldungen hat das IASB entschieden, die bestehende Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten für die meisten finanziellen Verbindlichkeiten beizubehalten und Änderungen auf die Behebung des Problems des eigenen Kreditrisikos zu beschränken. Nach den neuen Vorschriften hat ein Unternehmen, dass für die Bilanzierung seiner Finanzverbindlichkeiten die Fair Value-Option gewählt hat, den Teil der Fair Value-Änderung, der aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, im sonstigen Ergebnis („other comprehensive income“) und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. IFRS 9 ist bisher noch nicht in europäisches Recht übernommen worden.
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Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025