EFRAG konsultiert zum ESRS für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen

EFRAG hat den Entwurf „ESRS für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen gemäß Artikel 40a der Rechnungslegungsrichtlinie“ (ESRS-40a) veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden.

Der Standard richtet sich an Nicht-EU-Unternehmen, die über bedeutende Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU verfügen und künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Die Anwendung des ESRS-40a ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2028 vorgesehen.

Der Entwurf orientiert sich grundsätzlich an den 12 ESRS, enthält jedoch wesentliche Abweichungen. So liegt der Fokus ausschließlich auf Auswirkungen, während Risiken, Chancen und Resilienz unberücksichtigt bleiben. Zudem können Angaben zu anderen Themen als dem Klima auf EU-bezogene Auswirkungen beschränkt werden, und Angaben zur EU-Taxonomie sind nicht vorgesehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep.
16
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13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep. 16 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
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Sep. 16 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 18.03.2026    
Sep.
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2026
09:00 Connectivity in der Unternehmens...
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E I N L A D U N G zur Paneldiskussion Connectivity in der Unternehmensberichterstattung Freitag, 18. September 2026 09:00 – 11:00 Uhr Wirtschaftsuniversität Wien Executive Academy Foyer (EA.0.024) PROGRAMM Impulsvortrag Jens Berger (DRSC, EFRAG,[...]
Dez.
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15:00 Plenumssitzung (virtuell)
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Dez. 9 um 15:00 – 16:30
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