Das IASB hat den neuen Standard IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden“ veröffentlicht. Der Standard regelt erstmals umfassend die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen aus der Preisregulierung und soll die Vergleichbarkeit der Berichterstattung preisregulierter Unternehmen verbessern. IFRS 20 tritt für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2029 in Kraft, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
IFRS 20 führt Vorgaben zum Ansatz, zur Bewertung, zum Ausweis und zu den Angaben von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden ein. Diese entstehen aus Rechten oder Verpflichtungen, künftige Tarife aufgrund bereits erbrachter Leistungen zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis erwarteter künftiger Cashflows unter Verwendung des regulatorischen Zinssatzes. Zudem sind regulatorische Erträge und Aufwendungen gesondert darzustellen und umfangreiche Angaben bereitzustellen.
Mit Inkrafttreten von IFRS 20 wird IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“ ersetzt. Unternehmen können den neuen Standard rückwirkend oder nach einem modifiziert rückwirkenden Ansatz anwenden.
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