Das IPSASB hat mit IPSASB SRS 1 „Klimabezogene Angaben“ seinen ersten Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Die Finalisierung erfolgte nach einer im Oktober 2024 gestarteten Konsultation. Ziel des Standards ist es, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Entscheidungsgrundlagen im öffentlichen Sektor zu verbessern, indem Regierungen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet werden, über klimabezogene Risiken und Chancen zu berichten.
IPSASB SRS 1 orientiert sich inhaltlich an IFRS S2 „Klimabezogene Angaben“, ist jedoch auf die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zugeschnitten. Der Standard gilt für die allgemeine Finanzberichterstattung öffentlicher Einheiten.
Das Inkrafttreten ist für Berichtsperioden ab dem 1. Jänner 2028 vorgesehen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
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