Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement für die Geschäftsjahre, die zum 31. 12. 2025 oder später enden.
Für jene Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, werden die folgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
- Geopolitische Risiken und Unsicherheiten
- Segmentberichterstattung (IFRS 8).
Im Zusammenhang mit dem Lagebericht und der nichtfinanziellen bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung, werden folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
- Wesentlichkeitsüberlegungen in der Berichterstattung nach ESRS
- Umfang und Struktur
- ESRS S1 – Eigene Belegschaft.
Für jene Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach UGB aufstellen, werden die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
- Finanzielle Berichterstattung
– Anlagevermögen
– Vorräte
– Rückstellungen
– Finanzielle Risiken und Going Concern.
- Nichtfinanzielle Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung
– Lagebericht und Nichtfinanzielle Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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