Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat die Veröffentlichung „Definition von Wesentlichkeit (Änderungen an IPSAS 1, IPSAS 3 und dem Rahmenkonzept)“ bekannt gegeben.
Mit diesen Änderungen sollen konsistentere Leitlinien zur Wesentlichkeit in den IPSAS-Regelungen bereitgestellt werden, um Unternehmen bei der praktischen Anwendung zu unterstützen und die Klarheit sowie Aussagekraft der Finanzberichte zu verbessern. Zudem wird präzisiert, dass sich Unternehmen bei der Beurteilung der Wesentlichkeit an den Informationsbedürfnissen der primären Adressaten und nicht anderer Nutzer von Allzweckfinanzberichten orientieren müssen.
Die Änderungen treten am 1. Jänner 2027 in Kraft – eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Als nächsten Schritt plant das IPSASB die Entwicklung nicht verbindlicher Leitlinien, die sich am IFRS-Leitliniendokument 2 „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ orientieren. Damit soll dem Wunsch der Anwender nach zusätzlicher Unterstützung bei Wesentlichkeitsbeurteilungen im Rahmen von Abschlüssen nach IPSAS Rechnung getragen werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.