Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung hinsichtlich IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ veröffentlicht.
IFRS 19 legt reduzierte Angabevorschriften fest, die Unternehmen ohne öffentlicher Rechenschaftspflicht anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden können. EFRAG ist hinsichtlich des Standards zu dem Schluss gekommen, dass dieser die Übernahmekriterien der EU erfüllt und dem Gemeinwohl dient.
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