Die European Financial Reporting Advisory Group hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ veröffentlicht. IFRS 19 legt reduzierte Angabepflichten für Unternehmen fest, die mangels öffentlicher Rechenschaftspflicht nicht den Angabepflichten der anderen IFRS entsprechen müssen.
EFRAG kommt zu dem Schluss, dass IFRS 19 die Übernahmekriterien der Europäischen Union erfüllt. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung können bis zum 3. September 2025 übermittelt werden.
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