Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen des International Accounting Standards Board (IASB) „Provisions—Targeted Improvements (Proposed amendments to IAS 37)“.
In dem Entwurf einer Stellungnahme vertritt EFRAG die vorläufige Auffassung, dass die Vorschläge, die auf eine Klarstellung der derzeitigen Anforderungen an die Frage abzielen, wann ein Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung infolge eines vergangenen Ereignisses hat, insgesamt nützlich sind. EFRAG räumt jedoch ein, dass es sowohl Argumente für als auch gegen die vorgeschlagenen Anforderungen des ED gibt, die dazu führen, dass einige Rückstellungen früher als bisher angesetzt werden.
EFRAG unterstützt vorläufig den Vorschlag, festzulegen, dass die Kosten zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung die Kosten umfassen, die direkt mit dieser Verpflichtung verbunden sind.
Insgesamt unterstützt die EFRAG die Bemühungen des IASB, die Unterschiede bei der praktischen Anwendung zu verringern, indem festgelegt wird, dass der Zinssatz zur Abzinsung der künftigen Ausgaben auf den Barwert, ein risikofreier Zinssatz ist und das Risiko der Nichterfüllung nicht einschließen sollte.
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