FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für kommende Enforcement-Saison

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement für die Geschäftsjahre, die zum 31.12.2024 oder später enden.

Für jene Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, werden die folgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • Konsistenz zwischen IFRS-Konzernabschlüssen und nichtfinanzieller Berichterstattung
  • Geldflussrechnung und Liquiditätsrisiko (IAS 7 und IFRS 7)
  • Restrukturierungsrückstellungen bzw. -maßnahmen (IAS 37)
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Im Zusammenhang mit dem Lagebericht und der nichtfinanziellen bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung, werden folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Umfang und Struktur
  • Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung.

Für jene Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach UGB aufstellen, werden die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • Finanzielle Berichterstattung
    • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
    • Rückstellungen
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Lagebericht und Nichtfinanzielle Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.