Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) veröffentlicht einen Entwurf ED 92 „Tangible natural Resources“. Darin schlägt das IPSASB vor, dass physische Naturressourcen als Ressourcen mit physischer Substanz definiert werden sollen, die natürlich vorkommen und wirtschaftliche Vorteile erzielen können. Diese Ressourcen wurden bislang in Abschlüssen nicht ausgewiesen, da die IPSAS keine expliziten Leitlinien diesbezüglich beinhalten.
Eine physische Naturressource soll als Vermögenswert angesetzt werden, wenn:
- diese einen zukünftigen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial darstellt;
- diese aufgrund eines vergangenen Ereignisses kontrolliert wird; und
- eine zuverlässige Messung möglich ist.
Wurde die Kontrolle durch eine Transaktion auf einem geregelten Markt erlangt, sieht der Entwurf vor, die physische Naturressource mit den Anschaffungskosten zu bewerten. In den anderen Fällen wird empfohlen diese mit angenommenen Kosten zu bewerten. Folgend sollen die physischen Naturressourcen zu historischen Kosten oder zum aktuellen Wert bewertet werden können.
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