Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht einen Entwurf IASB/ED/2024/6 „Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss (vorgeschlagene erläuternde Beispiele)“.
Die erläuternden Beispiele betreffen:
- Wesentlichkeitsermessensentscheidungen, die zu zusätzlichen Angaben führen (IAS 1/IFRS 18) – In dem vor-geschlagenen Beispiel ist ein Hersteller in einer kapitalintensiven Branche tätig und klimabezogenen Übergangsrisiken ausgesetzt.
- Wesentlichkeitsermessensentscheidungen, die nicht zu zusätzlichen Angaben führen (IAS 1/IFRS 18) – In dem vorgeschlagenen Beispiel ist ein Dienstleister in einer Branche tätig, die klimabezogenen Übergangsrisiken nur begrenzt ausgesetzt ist.
- Angaben zu Annahmen: Besondere Vorschriften (IAS 36) – In dem vorgeschlagenen Beispiel führt die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu einer hohen Menge an Treibhausgasemissionen und unterliegt Vorschriften für Treibhausgasemissionen.
- Angaben zu Annahmen: Allgemeine Vorschriften (IAS 1/IAS 8) – In dem vorgeschlagenen Beispiel ist ein Unter-nehmen in einer kapitalintensiven Branche tätig.
- Angaben zu Annahmen: Zusätzliche Angaben (IAS 1/IFRS 18) – In dem vorgeschlagenen Beispiel ist ein Unternehmen in einem Rechtskreis tätig, in dem durch die Regierung Vorschriften angekündigt wurden, die die Fähigkeit des Unternehmens einschränken würden, in dem entsprechen-den Rechtskreis zukünftig Gewinne zu erzielen.
- Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7) – In dem vorgeschlagenen Beispiel bietet ein Finanzinstitut eine Reihe von Produkten für verschiedene Arten von Kunden an.
- Angaben zu Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau von Anlagen (IAS 37) – In dem vorgeschlagenen Beispiel hat ein Hersteller von petrochemischen Erzeugnissen Verpflichtungen zur Stilllegung und zum Rückbau seiner petrochemischen Anlagen.
- Angaben von disaggregierten Informationen (IFRS 18) – In dem vorgeschlagenen Beispiel besitzt ein Unternehmen Sachanalgen mit einer langen Nutzungsdauer, deren Nutzung eine hohe Menge an Treibhausgasen verursacht.
Stellungnahmen können bis zum 28. November 2024 übermittelt werden.
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