IASB-Vorschlag zu erläuternden Beispielen zu klimabezogenen Unsicherheiten im Abschluss

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht einen Entwurf IASB/ED/2024/6 „Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss (vorgeschlagene erläuternde Beispiele)“.

Die erläuternden Beispiele betreffen:

  • Wesentlichkeitsermessensentscheidungen, die zu zusätzlichen Angaben führen (IAS 1/IFRS 18) – In dem vor-geschlagenen Beispiel ist ein Hersteller in einer kapitalintensiven Branche tätig und klimabezogenen Übergangsrisiken ausgesetzt.
  • Wesentlichkeitsermessensentscheidungen, die nicht zu zusätzlichen Angaben führen (IAS 1/IFRS 18) – In dem vorgeschlagenen Beispiel ist ein Dienstleister in einer Branche tätig, die klimabezogenen Übergangsrisiken nur begrenzt ausgesetzt ist.
  • Angaben zu Annahmen: Besondere Vorschriften (IAS 36) – In dem vorgeschlagenen Beispiel führt die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu einer hohen Menge an Treibhausgasemissionen und unterliegt Vorschriften für Treibhausgasemissionen.
  • Angaben zu Annahmen: Allgemeine Vorschriften (IAS 1/IAS 8) – In dem vorgeschlagenen Beispiel ist ein Unter-nehmen in einer kapitalintensiven Branche tätig.
  • Angaben zu Annahmen: Zusätzliche Angaben (IAS 1/IFRS 18) – In dem vorgeschlagenen Beispiel ist ein Unternehmen in einem Rechtskreis tätig, in dem durch die Regierung Vorschriften angekündigt wurden, die die Fähigkeit des Unternehmens einschränken würden, in dem entsprechen-den Rechtskreis zukünftig Gewinne zu erzielen.
  • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7) – In dem vorgeschlagenen Beispiel bietet ein Finanzinstitut eine Reihe von Produkten für verschiedene Arten von Kunden an.
  • Angaben zu Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau von Anlagen (IAS 37) – In dem vorgeschlagenen Beispiel hat ein Hersteller von petrochemischen Erzeugnissen Verpflichtungen zur Stilllegung und zum Rückbau seiner petrochemischen Anlagen.
  • Angaben von disaggregierten Informationen (IFRS 18) – In dem vorgeschlagenen Beispiel besitzt ein Unternehmen Sachanalgen mit einer langen Nutzungsdauer, deren Nutzung eine hohe Menge an Treibhausgasen verursacht.

Stellungnahmen können bis zum 28. November 2024 übermittelt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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