AFRAC veröffentlicht die AFRAC-Stellungnahme 40: Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB).
Ziele der Stellungnahme sind die Festlegung von Kriterien für die Beurteilung, ob ein hybrides Finanzinstrument beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, sowie die Festlegung der Konsequenzen dieser Beurteilung im Jahresabschluss nach Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Stellungnahme gilt unabhängig von Branche und Rechtsform des bilanzierenden Unternehmens. Die Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für Personengesellschaften.
Die Stellungnahme findet keine Anwendung auf Gesellschaftereinlagen, welche aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dem Eigenkapital zuzuordnen sind, sowie auf strukturierte Finanzinstrumente, die in Einklang mit der bisherigen Bilanzierung in einen Eigen- und einem Fremdanteil aufgeteilt werden und wenn spezialgesetzliche Ausweis- und Gliederungsvorschriften zur Anwendung kommen (wie z.B. bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen).
Die Stellungnahme widmet sich nicht dem Sonderfall der erfolgswirksamen Vereinnahmung von hybriden Finanzinstrumenten.
Die AFRAC-Stellungnahme 40 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Den Download der AFRAC-Stellungnahme 41 finden Sie hier.