Übernahme der Änderungen an IAS 1

Die Europäische Union hat folgende drei Änderungen des International Accounting Standards Board (IASB) an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ übernommen:

  • Präzisierung von Verbindlichkeiten und sonstigen Schulden als kurz- oder langfristig, wenn der Erfüllungszeitpunkt ungewiss ist (herausgegeben vom IASB am 23. Jänner 2020);
  • Verschiebung des Inkrafttretens der am 23. Jänner 2020 veröffentlichten Änderung aufgrund der COVID-19-Pandemie um ein Jahr (herausgegeben vom IASB am 15. Juli 2020); und
  • Klarstellung der Einstufung als kurz- oder langfristig einer Verbindlichkeit aus einer Kreditvereinbarung mit Nebenbedingungen (herausgegeben vom IASB am 31. Oktober 2022).

Die Verordnung (EU) 2023/2822 der Europäischen Kommission wurde am 20. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden.

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Mo
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09:00 AFRAC International 2024
AFRAC International 2024
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EINLADUNG zur AFRAC International 2024 18. November 2024 | 9.00 bis 13.00 Uhr VIRTUELLE VERANSTALTUNG zu internationalen Entwicklungen bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung mit  Vortragen von EFRAG, IASB und ISSB   Hiermit möchte ich[...]
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Plenumssitzung (virtuell)
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