Die Europäische Union hat folgende drei Änderungen des International Accounting Standards Board (IASB) an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ übernommen:
- Präzisierung von Verbindlichkeiten und sonstigen Schulden als kurz- oder langfristig, wenn der Erfüllungszeitpunkt ungewiss ist (herausgegeben vom IASB am 23. Jänner 2020);
- Verschiebung des Inkrafttretens der am 23. Jänner 2020 veröffentlichten Änderung aufgrund der COVID-19-Pandemie um ein Jahr (herausgegeben vom IASB am 15. Juli 2020); und
- Klarstellung der Einstufung als kurz- oder langfristig einer Verbindlichkeit aus einer Kreditvereinbarung mit Nebenbedingungen (herausgegeben vom IASB am 31. Oktober 2022).
Die Verordnung (EU) 2023/2822 der Europäischen Kommission wurde am 20. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden.