Der österreichische Nationalrat hat am 15. Dezember 2023 mit dem Beschluss des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) erlassen und hat damit eine neue Rechtform für Unternehmen – die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – geschaffen. Die FlexKapG ist an die Bedürfnisse von Start-ups und Gründer:innen angepasst und an die Rechtsform einer GmbH angelehnt. Dennoch wird an Bestimmungen aus dem Aktienrecht geknüpft. Mitarbeiter:innen können Unternehmenswert-Anteile bis zu 24,99 % ausgegeben werden und sind somit am Unternehmenserfolg beteiligt. Für die Übertragung der Unternehmenswert-Anteile ist kein Notariatsakt notwendig.
Zudem wurde mit dem GesRÄG 2023 das Mindeststammkapital für GmbHs auf 10.000 € gesenkt.
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