Die European Securities and Markets Authority (ESMA) veröffentlicht die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities). Diese sollen die einheitliche Anwendung der IFRS fördern. Zusammen mit europäischen nationalen Enforcern wurden Themen der Finanzberichterstattung identifiziert, die börsennotierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 besonders berücksichtigen sollen.
Die europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2023 sind:
- Versicherungsverträge (IFRS 17): Im ersten Jahr der Anwendung der Anforderungen gem IFRS 17 legt die ESMA den Fokus auf die Transparenz bei der Umsetzung. Es sind die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offenzulegen; sowie
- Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln: Die Abschlussersteller sollen die obligatorische vorübergehende Ausnahme von der Erfassung und Offenlegung von latenten Steuern berücksichtigen, die sich aus der Umsetzung der OECD-Säule-2-Modellregeln ergeben.
Die Prüfungsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehen sich auf:
- die Vorbereitungen für die Erstanwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD); und
- die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Übergangsfinanzierung.
Zudem wird ein besonderer Fokus auf die nachfolgenden Aspekte gelegt:
- Auswirkungen von Klimaaspekten auf IFRS-Abschlüsse,
- Angaben im Zusammenhang mit Artikel 8 der EU-taxonomie-Verordnung,
- Angaben zu klimabezogenen Zielen, Maßnahmen und der Fortschritt der Zielerreichung,
- Angaben zu Scope-3-Emissionen,
- Angaben zum makroökonomischen Umfeld des Unternehmens,
- Identifikation und Konsistenz alternativer Performancekennzahlen, sowie
- ESEF block-tagging.
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