Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 41: Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB)

AFRAC veröffentlicht den Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 41: Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB). Die Stellungnahme behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- sowie Konzernabschlüssen, die nach den Grundsätzen des UGB aufgestellt werden, sowie zur Bilanzierung von negativen Firmenwerten. Die Stellungnahme findet keine Anwendung für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß § 245a UGB aufstellen.

Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen als pdf-Datei bis zum 12. Oktober 2023 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Den Download des Entwurfs der AFRAC-Stellungnahme 41 finden Sie hier.