Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Post-implementation Review (PiR) der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung wurden die Interessensgruppen um Rückmeldungen gebeten, ob die Vorschriften in IFRS 9 wie beabsichtigt funktionieren. Die Rückmeldungen sowie die durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die Vorschriften wie vorgesehen funktionieren und den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung stellen.
Anhand der Rückmeldungen hat das IASB zudem Bereiche für Forschung und Standardsetzung, zur Verbesserung der Informationen für die Abschlussadressaten, identifiziert. Das IASB hat ein Projekt zur Standardsetzung initiiert, mit dem Fokus auf die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten mit Merkmalen in Bezug auf ESG durch ein Unternehmen sowie auf elektronische Bargeldtransfers zur Erfüllung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit. Dies umfasst:
- die Klärung der Anwendung der Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale auf vertraglich verknüpfte Instrumente; sowie
- die Verbesserung der Offenlegung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, welche im sonstigen Gesamtergebnis des Unternehmens (OCI) und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.
Der Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen, die sich aus diesem Projekt ergeben, soll im ersten Quartal 2023 veröffentlicht werden.
Zudem hat das IASB ein Forschungsprojekt in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, mit dem Ziel, die Vorschriften für die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Finanzinstrument, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete werden sowie die Vorschriften für Änderungen von Finanzinstrumenten zu klären.