EFRAG-Übernahmeempfehlung zu der Änderung an IFRS 17 im Hinblick auf Vergleichsinformationen

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) spricht gegenüber der Europäischen Kommission eine positive Übernahmeempfehlung hinsichtlich „Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen (Änderungen an IFRS 17)“ aus.

Die Änderung befasst sich mit einem Problem zusammenhängend mit Bilanzierungsinkongruenzen zwischen Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und finanziellen Vermögenswerten, die in den Vergleichsinformationen bei der Erstanwendung von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ und IFRS 9 „Finanzinstrumente“ auftreten. Die Änderung bezieht sich auf die Darstellung von Vergleichsinformationen und tritt mit der Erstanwendung von IFRS 17 in Kraft.

EFRAG hat ihre Übernahmeempfehlung zur Anwendung in der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum vorgelegt. EFRAG ist der Auffassung, dass die Änderung die technischen Übernahmekriterien der IAS-Verordnung erfüllt und dem europäischen Gemeinwohl dient und empfiehlt eine Übernahme der Änderung.

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