AFRAC veröffentlicht die AFRAC-Stellungnahme 39: Die Änderung von Abschlüssen und Lageberichten (UGB). Die Stellungnahme behandelt die Änderung einschließlich Fehlerkorrektur von aufgestellten unternehmensrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen sowie (Konzern-)Lageberichten und richtet sich an alle mit der Aufstellung und Feststellung von UGB-Abschlüssen befassten Gremien einschließlich der Geschäftsleitung von Einzelunternehmen.
Bei der Änderung eines bereits aufgestellten Abschlusses ist zu unterscheiden, ob eine zulässige Bilanzierung durch eine andere zulässige Bilanzierung ersetzt wird (Bilanzänderung bei einem fehlerfreien Abschluss, siehe Abschnitt 3 der Stellungnahme) oder eine unzulässige Bilanzierung durch eine zulässige Bilanzierung ersetzt bzw. ein Fehler korrigiert wird (Bilanzberichtigung bei einem fehlerhaften Abschluss, siehe Abschnitt 4 der Stellungnahme).
Den Download der AFRAC-Stellungnahme 39 finden Sie hier.