AFRAC kommentiert den IASB Post-implementation Review von IFRS 10, 11 und 12
AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB „Post-implementation Review of IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements and IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities“.
Das IASB hat im Dezember 2020 eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der IFRS-Anwender und Abschlussadressaten um Rückmeldungen hinsichtlich der Anwendung von IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ im Zuge der Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen Standards oder einer wesentlichen Änderung ersucht wurden.
AFRAC ist der Ansicht, dass die Anforderungen in IFRS 10, 11 und 12 eine solide konzeptionelle Grundlage bieten und in der Praxis nicht zu größeren Anwendungsproblemen führen. Die Themen, bei denen AFRAC Verbesserungspotenzial festgestellt hat, könnten optimiert werden, indem den Standards spezifischere Beispiele bzw. Leitlinien hinzugefügt werden. AFRAC ist der Meinung, dass die aktuellen Offenlegungspflichten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem Aufwand der Ersteller und dem Informationsbedarf der Nutzer herstellt.
Den Download der Rückmeldung von AFRAC finden Sie hier.
AFRAC kommentiert den IASB Post-implementation Review von IFRS 10, 11 und 12
AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB „Post-implementation Review of IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements and IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities“.
Das IASB hat im Dezember 2020 eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der IFRS-Anwender und Abschlussadressaten um Rückmeldungen hinsichtlich der Anwendung von IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ im Zuge der Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen Standards oder einer wesentlichen Änderung ersucht wurden.
AFRAC ist der Ansicht, dass die Anforderungen in IFRS 10, 11 und 12 eine solide konzeptionelle Grundlage bieten und in der Praxis nicht zu größeren Anwendungsproblemen führen. Die Themen, bei denen AFRAC Verbesserungspotenzial festgestellt hat, könnten optimiert werden, indem den Standards spezifischere Beispiele bzw. Leitlinien hinzugefügt werden. AFRAC ist der Meinung, dass die aktuellen Offenlegungspflichten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem Aufwand der Ersteller und dem Informationsbedarf der Nutzer herstellt.
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