Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14: Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)

AFRAC veröffentlicht den Entwurf einer umfassenden Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14: Fragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten.

Im Rahmen der Überarbeitung wurde eine Neustrukturierung der Stellungnahme durchgeführt. Die AFRAC-Stellungnahme, die bislang aus drei Kapitel bestand, ist nunmehr in sechs Kapitel unterteilt. So beschäftigt sich Kapitel 1 weiterhin mit allgemeinen Fragen zum Ausweis und zur Bewertung von Finanzanlage- und -umlaufvermögen. Danach wurden drei neue Kapitel zur Verbesserung der Struktur hinzufügt. So behandelt Kapitel 2 nunmehr die Wertminderungen bei Finanzanlage- und -umlaufvermögen und berücksichtigt die relevanten Wertmaßstäbe, deren Ausprägungsformen und Methoden zur Ermittlung von Risikovorsorgen. Kapitel 3 geht auf finanzielle Verbindlichkeiten ein, und Kapitel 4 beschäftigt sich mit spezifischen Fragen zu nicht-derivativen Finanzinstrumenten. Kapitel 5 (bisher: Kapitel 2) beantwortet schließlich spezifische Fragen für Kreditinstitute. Im letzten Kapitel wird – wie auch bisher – die erstmalige Anwendung der Stellungnahme geregelt.

Neben einer Zuordnung der bisherigen Fragen zu den entsprechenden Kapiteln wurde das Kapitel 2 auch um folgende Fragen erweitert:

  • Frage 7 „Welche Wertmaßstäbe sind für die Folgebewertung des Finanzanlage- und -umlaufvermögens relevant, und wie sind diese Wertmaßstäbe auszulegen?“,
  • Frage 8 „Welche Ausprägungsform des beizulegenden Werts ist bei der Folgebewertung von Gegenständen des Finanzanlage- und -umlaufvermögens heranzuziehen?“ und
  • Frage 13 „Was ist zu beachten, wenn der Wertmaßstab gemäß Rz (51) auf Basis der Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, ermittelt wird?“.

Darüber hinaus wurden auch eine Änderung der Langversion des Titels der Stellungnahme sowie kleinere redaktionelle Änderungen durchgeführt.

Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 10. Mai 2021 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Der Entwurf der Überarbeitung wird zur leichteren Handhabung im Änderungsmodus (hier) und als Clean Version (hier) veröffentlicht.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024