AFRAC veröffentlicht die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 22: Aufstellung und Prüfung des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts gemäß §§ 243c und 267b UGB.
Die Stellungnahme wurde aktualisiert, da die Bestimmungen zur Angabe der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und der Grundsätze der Vergütungspolitik mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (BGBl I 2019/63) in § 243c UGB entfallen sind. Diese Angaben müssen daher nicht mehr im Corporate Governance-Bericht enthalten sein. Gleichzeitig wurde die bisherige Z 2a des § 243c Abs. 2 UGB zu Z 3.
Den Download der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 22 finden Sie hier.