Anpassung AFRAC-Stellungnahmen an das BörseG 2018 und WAG 2018

Das Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 sind mit 03. Jänner 2018 anzuwenden. AFRAC veröffentlicht die an das BörseG 2018 und WAG 2018 angepassten Stellungnahmen. Insgesamt wurden folgende sieben AFRAC-Stellungnahmen an die neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst:

  • AFRAC-Stellungnahme 5: Bilanzeid (BörseG)
  • AFRAC-Stellungnahme 10: Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB)
  • AFRAC-Stellungnahme 14: Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen (UGB)
  • AFRAC-Stellungnahme 16: Wertaufhellung und Wertbegründung (UGB)
  • AFRAC-Stellungnahme 17: Geschäftsjahr des Konzernabschlusses (UGB, IFRS, BörseG)
  • AFRAC-Stellungnahme 21: Konzernabschluss nach § 245a UGB
  • AFRAC-Stellungnahme 22: Corporate Governance-Bericht (UGB)

Die überarbeiteten Stellungnahmen stehen auf der Homepage des AFRAC unter dem Reiter „Stellungnahmen idF des RÄG 2014“ zum Download zur Verfügung. Die alten Fassungen der Stellungnahmen bleiben auch weiterhin zum Download verfügbar.

Die geänderten Stellungnahmen finden Sie hier.