Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 9: Lageberichterstattung (UGB)
AFRAC veröffentlicht eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 9: Lageberichterstattung gemäß §§ 243 bis 243b, 267 und 267a UGB. In Rz 21b wird nun auf die AFRAC-Stellungnahme
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