Dr. Robert Reiter, Präsident des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC), stellte in seiner Rede die Mitglieder, Tätigkeitsbereiche sowie Organisationsplattform des AFRAC in Gestalt dessen Homepage vor:

Der AFRAC, der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung, wurde im Entschließungsantrag des Nationalrates vom 29.1.2004 erwähnt. In den Erläuternden Bemerkungen zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz vom 4.7.2005 (GesRÄG 2005) wurde auf die bereits zu Beginn des Jahres 2005 erfolgte Gründung hingewiesen.

Die heutige Veranstaltung dient der Vorstellung des AFRAC und seiner zwischenzeitig für die Öffentlichkeit freigeschalteten Homepage www.afrac.at.

Bevor auf diese Homepage eingegangen wird, noch einige Informationen zum AFRAC und seiner Mitglieder:

Aus den Ihnen vorliegenden Satzung des Trägervereins ersehen Sie in § 3 Abs 2 den Tätigkeitsbereich des AFRAC. Es handelt sich um ein Kompetenzzentrum auf höchster fachlicher Beratung ohne politische Entscheidungskompetenz, da diese bei den gesetzgebenden Körperschaften bzw den gesetzlichen Interessensvertretungen bleiben soll.

Ich möchte auch noch auf die Bestimmungen zu den AFRAC Mitgliedern eingehen: Diese sind an keine Weisungen gebunden, unabhängig von Aufträgen tätig und erhalten keinerlei Entgelt, ausgenommen Reisekosten für Mitglieder außerhalb Wiens. Im Sinne einer guten corporate governance ist vom AFRAC ein Budget zu erstellen, die tatsächlichen Auszahlungen erfolgen erst nach Genehmigung durch den Obmann und den Kassier des Trägervereins.

Durch die breitgestreute personelle Zusammensetzung der AFRAC Mitglieder ist eine breitgestreute Diskussion in den Plenarsitzungen und den Arbeitsgruppensitzungen gewährleistet.

Dr Alexander Schiebel als Generalsekretär und Dr Maria Theisl, die die Leitung der Geschäftsstelle innehat, darf ich Ihnen vorstellen.

AFRAC Vertreter nehmen als Austrian National Standardsetter an den Meetings der EFRAG etc. laufend teil, um die österreichischen Interessen zu wahren, insbesondere auch eine Komplexitätsreduktion, wie Dr Stadler zuvor ausgeführt hat, zu erreichen. So hat auch die EFRAG die Exposure Drafts zu business combinations IAS 27/ IFRS 3 und IAS 37/IAS 39 abgelehnt. Hinzuweisen ist auf die nicht ausreichende Berücksichtigung der lokalen Interessen zur Darstellung des Eigenkapitals nach IAS 32 bei Personengesellschaften, wie dies auch gestern in den deutschen Printmedien berichtet wurde.

AFRAC Mitglieder werden laufend zu aktuellen EU Rechtsvorhaben sowie innerstaatlichen Rechtsvorhaben von den betroffenen Bundesministerien zu fachlichen Fragen kontaktiert.

Die Interessen der KMU (Klein- und Mittelunternehmen) bei der Umsetzung der IFRS sind ebenfalls ein Anliegen des AFRAC. Bei der Umsetzung der wahrscheinlich noch vor dem 31.12.2005 in erster Lesung zu beschließenden Änderungsrichtlinie zur 4.und 7. EU Richtlinie wird dies bei der Transformation in innerstaatliches Recht zu beachten sein.

Ich lade Sie ein, sich die Homepage des AFRAC anzuschauen. Diese ist vielleicht noch nicht in allen Details ausgereift (Vorschläge nehmen wir gerne zur Kenntnis), soll aber den Tätigkeitsbereich des AFRAC laufend enthalten.

Auf der Homepage sehen Sie die Organisation des AFRAC sowie auch die laufende fachliche Tätigkeit der Arbeitsgruppen. Ich bitte Sie dieses Angebot der Homepage zu nutzen.

Weiters können Sie über die Homepage allfällige Wünsche, Anregungen und Vorstellungen. uns bekannt geben. Ich möchte Sie auch gerne zur bekanntgabe Ihrer email Adresse animieren, damit Sie laufend den AFRAC Newsletter erhalten.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024