Dr. Alfred Brogyányi, Obmann des Trägervereins „Österreichisches Rech- nungslegungskommitee“ des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC), betonte in seiner Rede mögliche Probleme bei der Übernahme von internationalen Rechnungs- legungs­standards in österreichisches Recht:

Sehr geehrter Herr Präsident und meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wird also das „AUSTRIAN FINANCIAL REPORTING AND AUDITING COMMITTEE“ vorgestellt; also in der Beiratsübersetzung steht sehr deutlich das Wort „Austrian“.

Das ist für mich als Obmann des Trägervereins sehr wichtig, da durch den Österreichbezug der Entschluss des Nationalrats von Anfang 2004 für die österreichische Wirtschaft und die österreichische Standortsicherung sehr stark zum Ausdruck kommt.

Zu dieser Wortfindung möchte ich dem Präsidenten gratulieren!

Dies hat für mich deshalb eine besondere Bedeutung, da die Kultur der Rechnungslegung aus dem Land stammen muss, in dem es angewandt wird.

Zum Thema Rechnungslegung müssen wir ja festhalten, dass zunächst die europäische Wirtschaft den Trend nach einer internationalen Rechnungslegung bestimmt hat – Daimler waren vor Jahren die ersten, die wegen ihrer Börsenlistung in Amerika US GAAP angewandt haben – und die europäische Politik und die Politik der einzelnen Staaten Europas sind in der Folge diesem Trend gefolgt!

Doch wo stehen wir heute in Europa, in Mitteleuropa, in Österreich?

Die Rechnungslegung wird revolutionär von einem privaten Expertengremium (IASB), welches sehr UK-lastig ist, bestimmt. Und die Anwender der Rechnungslegung, also die Verantwortlichen für die Financial Statements, die Abschlussprüfer und die Berater haben sich über weite Strecken mit Themenstellungen zu beschäftigen, die nicht originär aus ihrer Rechnungslegungskultur stammen, daher interpretationsbedürftig und somit unsicher sind! Hier verweise ich auf die oftmalige Überforderung zum Thema „Fair Value“.

Ich bedaure, dass im deutschsprachigen Kontinentaleuropa sich zu wenig Meinungsbildner und Trendsetter auf universitärer Ebene mit dem Thema IFRS – kritisch oder unkritisch – beschäftigen, sohin die Expertise anderen Rechnungslegungskulturen zu stark überlassen wird, die nicht die unseren sind.

Ich meine daher, dass die Wirtschaft selbst diesen Trend, den sie vor Jahren bestimmt hat, wieder ändern muss! Wenn ich Wirtschaft sage, meine ich – auf Österreich bezogen – überwiegend unsere KMU-Struktur, die vor einer überboardeten IFRS-Vereinnahmung bewahrt werden muss.

Die Problematik zeigt sich insbesondere dann, wenn ich auf die Änderungsgeschwindigkeiten hinsichtlich IAS 39 verweise; hier hat die Geschwindigkeit nahezu eine Steuerrechtsänderungsgeschwindigkeit angenommen, was zu Lasten der Rechtssicherheit für Anwender und Abschlussprüfer geht!

Dieses Beispiel stelle man sich vor für 97,5 % der österreichischen Betriebe, die als KMU gelten und weniger als 50 Dienstnehmer haben.

Auch aus diesem Grunde, aber auch weil ich „Austrian Financial Reporting and Accounting“ als Österreichbezug verstehe, ersuche ich als Präsident des Trägervereins, wünsche ich mir als Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und fordere ich als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alfred Brogyányi das Committee und deren Mitglieder auf, folgende Anliegen zu unterstützen:

    • Unterstützen Sie das HGB, um den IFRS etwas Geeignetes entgegenzusetzen!

Halten wir am Einzelbewertungsgrundsatz fest!

  • Entwickeln wir die Österreichische Rechnungslegung weiter.
  • Bewahren Sie den österreichischen Mittelstand vor Anwendungen von IFRS.
  • Bewahren Sie die Steuerbilanz vor IFRS.
  • Schaffen Sie Expertise und österreichisches Trendsetting hinsichtlich IFRS!
  • Tragen Sie dazu bei, dass der absehbare Kelch der Streitigkeiten um „Fair Value“ an den österreichischen Finanzvorständen wie auch Abschlussprüfer vorüber geht!

 

Die Financial Standards des Managements müssen für Finanzanalysten durchschaubar sein!

Beschäftigen Sie sich mit der Frage, ob die Abschlussprüfung ausschließlich als Plausiblitätsprüfung und als Prognoseprüfung ihren Aufgaben gerecht werden kann?

Dies wünsche ich mir von Ihnen!

Von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren aus dem Beirat, aus dem Committee, denen ich für die Bereitschaft zur Mitarbeit herzlich und aufrichtig danke und denen ich zum bewältigen Ihrer Aufgaben alles Gute wünsche!

Bevorstehende Termine
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