Organigramm

Bei der Generalversammlung sind alle Vereinsmitglieder bzw. deren Vertreter zur Teilnahme berechtigt. Den Vorsitz der Generalversammlung führt grundsätzlich der Vereinsobmann.

Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über den Voranschlag;
  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
  • Wahl und Enthebung des Obmanns, des Schriftführers, des Kassiers und der Rechnungsprüfer sowie deren Stellvertreter;
  • Wahl des Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung;
  • Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
  • Entlastung des Vorstands und der Vorstandsmitglieder;
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

Der Vorstand besteht aus Vertretern der ordentlichen Vereinsmitglieder und deren Vertreter. Aus diesen wählt die Generalversammlung unter anderem den Obmann und zwei Stellvertreter. Den Vorsitz des Vorstands führt grundsätzlich der Obmann.

Dem Vorstand als ganzen obliegt die Leitung des Vereins, er ist das Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens
  • Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
  • Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung;
  • Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
  • Verwaltung des Vereinsvermögens;
  • Aufnahme und Ausschluss der ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitglieder;
  • Festlegung der Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren:
  • Bereitstellung eines ausreichenden Budgets für den Beirat für Rechnungslegung und  sonstige  Unternehmensberichterstattung;
  • Einrichtung einer den Beirat unterstützenden ständigen Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins und
  • Leitung der Wahl des Beirats für Rechnungslegung und sonstige  Unternehmensberichterstattung;

Der Beirat für Rechnungslegung und sonstige  Unternehmensberichterstattung (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee – AFRAC) erfüllt den Vereinszweck (§ 2 der Statuten des Vereins „Österreichisches Rechnungslegungskomitee“) durch die in § 3 Abs. 2 dieser Statuten aufgezählten ideellen Mittel.

Er besteht aus 22 Mitgliedern sowie 22 Ersatzmitgliedern. Mitglied kann nur sein, wer einen Beruf ausübt, für den qualifizierte Kenntnisse der Rechnungslegung oder sonstigen Unternehmensberichterstattung, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichterstattung Voraussetzung sind, insbesondere wer auf diesem Gebiet lehrend, prüfend, beratend, überwachend oder analysierend tätig ist.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter (Präsidium), von denen je einer dem Kreis der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, der Lehre und der Abschlussprüfer angehört.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024