AFRAC schlägt eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 14: Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen (UGB) vor. Im Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme wird folgende Anpassung vorgeschlagen:
Neuaufnahme von Frage 10 („Ist die Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bewertung von festverzinslichem Finanzanlagevermögen zulässig?“) in Kapitel 1.
Dieser Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14: Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen (UGB) wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 07. November 2016 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn der Absender erbittet Vertraulichkeit.
Download des Entwurfs für die Überarbeitung einer Stellungnahme hier.