EFRAG veröffentlicht Entwurf eines Comment Letters zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11

EFRAG veröffentlicht den Entwurf eines Comment Letters zu IASB ED/2016/1 „Definition des Geschäftsbetriebes und zuvor gehaltene Anteile“ (Definition of a Business and Accounting for Previously Held Interests).

Das Ziel des IASB ED ist die Klarstellung der Anwendung des Begriffs „Geschäftsbetrieb“. Der ED enthält außerdem Leitlinien zur Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der davor eine Joint operation dargestellt hat.

Als Antwort auf die Änderungen zur Definition eines Geschäftsbetriebs, begrüßt EFRAG das Ziel des IASB, klare Anwendungsleitlinien für die Abgrenzung eines Geschäftsbetriebs und einer Gruppe von Vermögenswerten bei der Anwendung von IFRS 3 zur Verfügung stellen zu wollen.

Insgesamt ist EFRAG der Meinung, dass die Vorschläge – im Vergleich zu den derzeitigen Bestimmungen in IFRS 3 – ein umfassenderes Rahmenwerk darstellen, um abzugrenzen, wann ein Geschäftsbetrieb und wann eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Dies verringert den Arbeitsaufwand für die Jahresabschlussersteller. EFRAG unterstützt im Besonderen die Aufnahme eines „Screening Tests“, um den Unternehmen in Fällen, in denen mehrheitlich Vermögenswerte vorliegen, eine relativ schnelle Unterscheidung zu ermöglichen. Dies begrenzt den Aufwand für weitere Analysen und führt so zu Kosteneinsparungen. Allerdings schlägt EFRAG Verbesserungen bei der Anwendung der „Screening Tests“ in Bezug auf Grenzfälle vor.

Hinsichtlich der Änderungen zur Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen, unterstützt EFRAG den Vorschlag des IASB für die Klarstellung der Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der davor eine Joint operation dargestellt hat.

Abschließend fordert EFRAG den IASB und den FASB dazu auf, hinsichtlich ihrer Vorschläge zu konvergierten Lösungen zu kommen.

Rückmeldungen werden bis zum 18. Oktober 2016 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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