AFRAC schlägt eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 23: Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals vor. Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:
- Klarstellung der Interpretation des Art 54 Abs 2 CRR (Rz (2))
- Klarstellung der Zinsrealisation bei unternehmensrechtlichem Fremdkapital (Rz (15))
- Ausweis von Beträgen aus der Herabschreibung und dem Wiedereinbuchen von zusätzlichem Kernkapital (Rz (16) und (17))
Dieser Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 23: Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als PDF-Datei bis zum 9. September 2016 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn der Absender erbittet Vertraulichkeit.
Download des Entwurfs für die Überarbeitung einer Stellungnahme hier.