IASB beschließt Änderungen an IFRS 2

Der IASB beschließt Änderungen an IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütungen“, der die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierten Vergütungszusagen regeln. Die Änderungen erstrecken sich auf folgende Themen:

  • Berücksichtigung von marktbezogenen und nicht-marktbezogenen Ausübungsbedingungen für die Bewertung von in bar erfüllten, anteilsbasierten Vergütungen
  • Mit Steuereinbehalt erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen und
  • Modifikation der Bedingungen von anteilsbasierten Vergütungen, die ursprünglich als in bar zu erfüllende Zusagen klassifiziert wurden und nun aufgrund eines Wechsels als in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Zusagen gelten

Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024