Der IASB beschließt Änderungen an IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütungen“, der die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierten Vergütungszusagen regeln. Die Änderungen erstrecken sich auf folgende Themen:
- Berücksichtigung von marktbezogenen und nicht-marktbezogenen Ausübungsbedingungen für die Bewertung von in bar erfüllten, anteilsbasierten Vergütungen
- Mit Steuereinbehalt erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen und
- Modifikation der Bedingungen von anteilsbasierten Vergütungen, die ursprünglich als in bar zu erfüllende Zusagen klassifiziert wurden und nun aufgrund eines Wechsels als in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Zusagen gelten
Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
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