Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB)

Das AFRAC schlägt eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) vor. Die Anpassungen betreffen ausschließlich folgende Randziffern und Erläuterungen:

  • Zu Rz (40) b): Das AFRAC schlägt vor, bei Ermittlung des Durchschnittszinssatzes auf einen wahlweise festzulegenden Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren statt bisher auf 7 Jahre abzustellen. Dieses neu eingeführte Wahlrecht ist stetig auszuüben. Anstoß für diesen Vorschlag ist zum einen die anhaltende Niedrigzinsphase, die z.B. auch zu einer Anpassung des vergleichbaren Zeitraumes auf 10 Jahre (ohne Wahlrecht) im deutschen HGB führte. Die Änderung der Haupttextes hat auch die Anpassung und Ergänzung der Erläuterungen zu Rz (40) und (41) und (38) zur Folge.
  • Zu Rz (99): Das AFRAC übernimmt die durch das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz erfolgte Anpassung des § 906 Abs 34 UGB. Dies führt auch zu einer Anpassung der dazugehörigen Erläuterungen.
  • Erläuterungen zu Rz (40) und (41): Zusätzlich zu den auf Grund der Änderung zur Ermittlung des Durchschnittszinssatzes erforderlichen Anpassungen schlägt das AFRAC die Einfügung von zwei Absätzen vor, die klarstellen, dass sowohl eine geringfügige Vorverlegung des Stichtags für die Festlegung des Durchschnittszinssatzes als auch eine näherungsweise Ableitung der Gesamtpensionsverpflichtung unter bestimmten Umständen zulässig sind.
  • Erläuterungen zu Rz (66): Die Anpassungen in diesen Erläuterungen soll klar stellen, dass die Wesentlichkeit der Abweichung einer finanzmathematischen Berechnung vom Ergebnis einer versicherungsmathematischen Berechnung an Hand der Wesentlichkeitsgrößen für den relevanten Abschluss als Ganzes (und nicht am Betrag der ermittelten Abfertigungsrückstellung) zu beurteilen ist.

Dieser Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 27. Juni 2016 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht es sei denn der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Download des Entwurfs einer Stellungnahme hier.

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