DRSC veröffentlicht Stellungnahme zur geplanten Änderungen der Bilanzrichtlinie

Das DRSC veröffentlicht eine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Das DRSC anerkennt die hohe politische Bedeutung von Steuergerechtigkeit und –transparenz und befürwortet, dass die Europäische Kommission dieses Thema mit einer hohen Priorität bearbeitet. Dennoch merkt das DRSC an, dass die beabsichtige Art und Weise der Umsetzung durch die Europäische Kommission nicht geeignet sei, die adressierten Ziele zu erreichen. Auch wenn die Offenlegung von länderbezogenen Angaben über Ertragsteuern, Vor-Steuer-Ergebnissen usw eine gewisse Transparenz schaffen würden, lassen sich dem DRSC zufolge keine Anhaltspunkte darüber ableiten, ob sich die Unternehmen in jenen Ländern, in denen sie aktiv sind, steuerehrlich verhalten. Die vorgeschlagenen Offenlegungspflichten würden daher nicht zur Bekämpfung der Steuervermeidung beitragen. Weiters befürchtet das DRSC eine fehlende bzw falsche Aussagekraft der offenzulegenden Informationen sowie zusätzliche Kosten für Unternehmen.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024