IASB schlägt die Änderungen am derzeitigen Standard zu Versicherungsverträgen vor

Der IASB hat Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ vorgeschlagen, deren Veröffentlichung im September 2016 erwartet wird. Nachdem im April der Aufschub- bzw. Überlagerungsansatz beschlossen wurde, mit dem die sich aus dem Auseinanderfallens der Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und IFRS 4 ergebenden Konsequenzen, gelöst werden sollten, wurden neuerliche Erörterungen an IFRS 4 Versicherungsverträge getätigt. Die endgültigen Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge sollen bis zum September 2016 finalisiert werden. Folgende Änderungen von IFRS 4 sind geplant:
• Die betroffenen Unternehmen müssen die bei der erstmaligen Bewertung von Finanzvermögen nach IFRS 9 verursachte Volatilität nicht im Gewinn oder Verlust ausweisen.
• Unternehmen, deren vorwiegende Tätigkeit im Versicherungsgeschäft liegt, sollen die erstmalige Anwendung von IFRS 9 bis spätestens im Jahr 2021 aufschieben dürfen.
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13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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