Der IASB veröffentlicht die finalen Klarstellungen von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“. Die Änderungen der Klarstellungen verändern nicht die zugrundeliegenden Prinzipien des Standards, sondern klären wie diese Prinzipien anzuwenden sind. Insbesondere wird geklärt:
- wie eine Leistungsverpflichtung in einem Vertrag zu identifizieren ist;
- ob und wann ein Unternehmen als Auftraggeber (Principal) oder als Vertreter (Agent) agiert und
- unter welchen Voraussetzungen Lizenzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum verteilt zu erfassen sind.
Weiters enthalten die Klarstellungen zwei zusätzliche Übergangserleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards.
Die Änderungen treten gleich wie IFRS 15 mit Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
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