IDW übermittelt Vorschläge für Umsetzung des Country-by-Country-Reportings und zu Verrechnungspreisen

Das IDW unterbreitet dem BMF Vorschläge für eine Umsetzung der internationalen Vorgaben zur Einführung eines Country-by-Country-Reportings (CbCR) und zur Dokumentation von Verrechnungspreisen. Darin wird darauf hingewiesen, dass es sich beim CbCR um rein statistische Erhebungen und nicht um Angaben des Steuerpflichtigen zur Durchführung des deutschen Besteuerungsverfahrens handelt. Die im Rahmen des CbCR erhobenen Daten dienen dazu, dem empfangenden Staat eine Datengrundlage für dessen steuerliches Risikomanagement zu verschaffen und dürfen von den empfangenden Staaten nicht unmittelbar als Grundlage für die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen oder die Änderung von Steuerfestsetzungen herangezogen werden. Das IDW weist darauf hin, dass klargestellt werden sollte, dass selbst bei Nichtvorlage der CbCR-Daten keine Schätzung inländischer Besteuerungsgrundlagen erfolgen kann.

In Bezug auf die Verrechnungspreisdokumentation empfiehlt das IDW, dass die bisherigen Vorschriften zur Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation von Verrechnungspreisen im Wesentlichen erhalten bleiben und nur punktuell aktualisiert werden sollten, da sich diese Vorschriften bewährt haben und sich die Unternehmenspraxis weitestgehend darauf eingestellt hat. Es wird außerdem vorgeschlagen, die Verrechnungspreisdokumentation so auszugestalten, dass vollständige Angaben nach dem Master- und Local-File Ansatz der OECD die derzeit gemäß § 90 Abs 3 AO erforderlichen Angaben entbehrlich machen.
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13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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