EFRAG veröffentlicht Comment Letter zur Anwendung der Wesentlichkeit

EFRAG veröffentlicht ihren Comment Letter zum IASB ED/2015/8 „IFRS Practice Statement: Application of Materiality to Financial Statements“. Ziel des IASB ED war es, dem Management Leitlinien zur Unterstützung bei der Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit in IFRS-Abschlüssen zur Verfügung zu stellen. In ihrem Comment Letter unterstützt EFRAG das Ziel, nicht verpflichtend anzuwendende Leitlinien zur Wesentlichkeit bereitzustellen. EFRAG ist der Ansicht, dass solche Leitlinien insbesondere im Zusammenhang mit Anhangangaben hilfreich sein könnten – denn damit könnte eine gemeinsame Basis für die Entscheidung, welche Informationen für die Adressaten relevant sind, geschaffen werden. EFRAG ist jedoch auch der Ansicht, dass die Ziele dieser Leitlinien klargestellt werden sollten und darauf hingewiesen werden sollte, dass das Practice Statement nicht nur für Abschlussersteller nützlich sein kann, sondern auch dazu um ein gemeinsames Verständnis der Rolle und der Anwendung der Wesentlichkeit unter allen, die mit Finanzberichterstattung zu tun haben, zu schaffen. Außerdem sollten die Leitlinien auf prägnantere und praxisorientiertere Art und Weise formuliert werden und sich auf Bereiche konzentrieren, in denen die Beurteilung der Wesentlichkeit am schwierigsten ist.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024