IPSASB veröffentlicht Überarbeitungsentwurf für kameralistischen Standard

Das IPSASB veröffentlicht den ED 61 „Amendments to Financial Reporting under the Cash Basis of Accounting“. Der kameralistische Standard besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil enthält verpflichtende Bestimmungen, der zweite Teil umfasst empfohlene Angaben, die nicht zwingend angegeben werden müssen. Im ED wird vorgeschlagen, einzelne Bestimmungen aus dem ersten Teil in den zweiten Teil zu verschieben. Davon betroffen sind die Anforderungen in Bezug auf die Erstellung konsolidierter Abschlüsse und Anhangangaben hinsichtlich externer Unterstützung und Zahlungen von Dritten. Außerdem werden Änderungen vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass die Bestimmungen des kameralistischen IPSAS mit den äquivalenten ressourcenverbrauchsorientierten IPSAS in Einklang stehen, sofern keine Gründe dagegen sprechen, die aus der Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens resultieren. Dadurch soll der kameralistische IPSAS besser als Grundlage für den Übergang auf ein ressourcenverbrauchsorientiertes Rechnungswesen geeignet sein.
Rückmeldungen werden bis zum 31. Juli 2016 erbeten.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024