EFRAG veröffentlicht Comment Letter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

EFRAG veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB D/2015/5 „Remeasurement on a Plan Amendment, Curtailment or Settlement/Availability of a Refund from a Defined Benefit Plan (Proposed amendments to IAS 19 and IFRIC 14)“. Im ED werden geringfügige Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ und IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“ vorgeschlagen. Dadurch soll klargestellt werden, dass ein Unternehmen bei der Änderung, Kürzung oder Erfüllung eines leistungsorientierten Versorgungsplans während einer Berichtsperiode für die Ermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands sowie der Nettozinsen der aktuellen und der zukünftigen Berichtsperioden die aktuellen Annahmen über seine Verpflichtung und den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens heranzuziehen hat. Außerdem wird eine Klarstellung dazu vorgeschlagen, wie die Verfügungsmacht Dritter (zB der Plantreuhänder) das Recht eines Unternehmens auf die Erstattung eines Überschusses aus einem leistungsorientierten Versorgungsplan beeinträchtigt. EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Und auf Basis einer Kosten-Nutzen-Überlegung wird auch die vorgeschlagene retrospektive Anwendung der Änderungen befürwortet.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024