EU-Kommission wird keine Übernahme von IFRS 14 vorschlagen

Die Europäische Kommission wird keine Übernahme des Interimstandards IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“ zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle vorschlagen. IFRS 14 erlaubt IFRS-Erstanwendern, ihre bisher angewendeten nationalen Rechnungslegungsregeln für preisregulierte Geschäftsvorfälle im IFRS-Abschluss beizubehalten. Die Auswirkungen der Preisregulierung müssen separat ausgewiesen werden. Unternehmen, die die IFRS bereits anwenden, dürfen IFRS 14 nicht anwenden. Die Europäische Kommission empfiehlt die Übernahme nicht, da nur wenige Unternehmen in den Anwendungsbereich von IFRS 14 fallen würden. Künftige Standards zur bilanziellen Behandlung preisregulierter Transaktionen sollen im Rahmen der üblichen Verfahren auf die Eignung zur Übernahme überprüft werden.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
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2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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