DRSC veröffentlicht Brief zur vorläufigen Entscheidung des IFRS IC bezüglich IAS 2, IAS 16 und IAS 38

Das DRSC veröffentlicht einen Brief zur vorläufigen Entscheidung des IFRS IC bezüglich IAS 2 „Vorräte“, IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterialle Vermögenswerte“. Nach einer Erörterung der Frage, ob bzw wann bei langfristigen Lieferverträgen im Zusammenhang mit etwaigen vereinbarten Vorauszahlungen eine Finanzierungskomponente vorhanden ist, weshalb Zinserträge bzw -aufwendungen zu erfassen wären, hat das IFRS IC vorläufig entschieden, das Thema nicht weiter zu behandeln, weil die betroffenen Standards (IAS 2, IAS 16, IAS 38) diesbezüglich klar seien. Die Beurteilung, ob eine Finanzierungskomponente gegeben ist, hängt insbesondere von den individuellen Umständen ab. Das DRSC weist in seinem Brief darauf hin, dass die vorläufige Entscheidung des IFRS IC keine Klarstellung zur Verfügung stellt, die Bestimmungen in den IFRS seiner Ansicht nach nicht konsistent sind und die vom IFRS IC erörterten Vorauszahlungen in den betroffenen Standards – anders als nachträgliche Zahlungen – nicht explizit geregelt sind. Das IFRS IC hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024