DRSC veröffentlicht Comment Letter zur vorgeschlagenen Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 15

Das DRSC veröffentlicht einen Comment Letter seines IFRS-Fachausschusses zum IASB ED/2015/2 „Effective Date of IFRS 15 (Proposed amendments to IFRS 15)“, in dem die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ um ein Jahr – also auf den 1. Jänner 2018 – vorgeschlagen wird. Das DRSC begrüßt die vorgeschlagene Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts, soweit eine freiwillige vorzeitige Anwendung von IFRS 15 und die bisherigen Übergangserleichterungen weiterhin zulässig bleiben.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024